§1 Allgemeines, Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des BIZVEQ - Institut ~ LivingLife (im folgenden BIZVEQ genannt) gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die BIZVEQ erbringt und sind Bestandteil jedes von BIZVEQ erstellten Angebotes und geschlossenen Vertrages. Sie gelten auch für alle zu-künftigen Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Abweichungen bedürfen einer von BIZVEQ und dem Vertragspartner schriftlichen Vereinbarung. Mündliche Zusagen haben keine Gültigkeit. Darüber hinaus gelten die Zusatzbestimmungen, dem Auftragszweck ent-sprechend. Sollten einzelne Bestimmungen / Vereinbarungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen / Vereinbarungen und der unter ihrer Zugrundelegung ge-schlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung / Vereinbarung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt zu ersetzen. Etwaige anders lautende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind unwirksam.
§2 Aus- und Weiterbildung
Alle Seminare und Workshops sind, wenn nicht anders ausgeführt, nur für volljährige Teilnehmer buchbar. Bei den Seminaren werden die Teilnehmer ausschließlich mit sich selbst konfrontiert. Alle Aus- und Weiterbildungen gelten als Weiterbildung der persönlichen Fähigkeiten und Kompetenzen auf verschiedenen Gebieten.
2.1. Diplom AromapraktikerIn mit ärztlicher Prüfung
Die Prüfung im Lehrgang ist nicht zwingend vorgeschrieben jedoch an die Ausstellung eines aner-kannten Diploms gebunden. Der Absolvent hat nach Beendigung und Ausstellung des Diploms die Möglichkeit auf gewerblicher Basis dieses als Beruf auszuüben. Weiters steht es den TeilnehmerInnen nach Kursende frei sich bei der VagA - Vereinigung ärztlich geprüfter Aromapraktiker zertifizieren zu lassen.
2.2. § 64 Anerkennung nach GuKG
Alle Teilnehmer welche als DGKS/DGKP tätig sind, können nach Absolvierung des Lehrgangs und Ein-reichung einer wissenschaftlichen Arbeit eine zusätzliche Prüfung ablegen welche in Graz von Ingrid Karner - aromainfo.at abgenommen wird, und erhalten nach positiver Absolvierung der Prüfung die Anerkennung nach GuK. Sie dürfen darauf die Zusatzbezeichnung „Komplementäre Pflege - Aroma-pflege" führen.
2.3. Anerkennungen
TeilnehmerInnen welche bereits Kurse auf dem Gebiet der Aromatologie absolviert haben, und ein anerkanntes Zeugnis oder Zertifikat vorlegen können, können sich diese Gebiete anrechnen lassen und müssen diese nicht mehr als ordentliche Lehrgangteilnehmer besuchen.
§3 Veranstaltungen, Präsentationen und Vorträge
BIZVEQ bietet in regelmäßigen Abständen Vorträge und Referate zu bestimmten Themen an. Refe-renten von BIZVEQ können auch angefordert werden. Die Organisation der Vorträge oder Referate übernimmt die anfordernde Person / die anfordernde Organisation, ebenso die Honorarnote für den jeweiligen Referenten. Anforderungen können bis zwei Wochen vor Vortrags-/Referatsbeginn ange-nommen werden. BIZVEQ behält sich jedoch das Recht vor Anforderungen/Anfragen abzulehnen sei es aus terminlichen oder anderen Gründen. Die Annahme der Anforderung eines Referenten wird von BIZVEQ schriftlich bestätigt und ist ab diesem Zeitpunkt für den Vertragspartner bindend. Im Falle eines nicht zustande Kommens des Vortrages/Referates seitens der Vertragspartner und einer nicht Absage dieser sind diese verpflichtet das Referentenhonorar in voller Höhe (zu 100%) zu stellen. Bei Absagen seitens der Vertragspartner bis zwei Wochen vor Vortrags-/Referatsbeginn in der Höhe von 50% bei Absage bis zu 4 Wochen vor Vortrags-/Referatsbeginn entfällt die Zahlung ei-nes Honorars. Bei Ausfall eines gebuchten Referenten seitens BIZVEQ wird ein Ersatz gestellt, sollte dieses nicht möglich sein wird in Absprache mit dem Vertragspartner ein Drittanbieter herangezogen.
Alle von BIZVEQ gebrachte und ausgegebene Handouts stehen unter dem Schutz des Eigentums- und Urheberrechts und dürfen nicht für gewerbliche Zwecke verwendet werden. Auch dürfen diese nicht vervielfacht und weitergegeben werden weder für private noch berufliche Zwecke. Ausnahmen dazu müssen schriftlich bei BIZVEQ angefordert und durch dessen Geschäftsführung bestätigt sein.
§4 Anmeldungen
Anmeldungen zu Aus- und Weiterbildungen sind ausnahmslos verbindlich und schriftlich zu stellen. Nach bestätigter Anmeldung erhält der/die TeilnehmerIn eine Anmeldebestätigung sowie ei-nen Zahlschein. Bei Nichteinzahlung dieses bis zum Seminartag, ist der/die TeilnehmerIn nicht be-rechtigt an der Aus- und Weiterbildung teilzunehmen. BIZVEQ behält sich das Recht vor seine Refe-renten selbst entscheiden zu lassen ob dem potentiellen Teilnehmer die Möglichkeit eingeräumt wird am Seminartag den vollen Betrag bar zu begleichen (in Ausnahmefällen entscheidet darüber die Ge-schäftsleitung) bevor eine Mahnung ausgesendet wird. Bei weiterer Nichtbegleichung wird eine In-kassostelle hinzugezogen.
4.1. Krankheitsfall / Verhinderung
Im Falle einer Erkrankung des/der Teilnehmers/Teilnehmerin, bieten wir die Möglichkeit bei bereits getätigter Zahlung und Nachweis der Krankmeldung den Besuch des Folgeseminars oder bei Verhin-derung der Stellung eines Ersatzteilnehmers/Ersatzteilnehmerin. Bereits erbrachte Zahlungen können nicht zurück erstattet werden. Teilnehmer welche bis zum dritten von BIZVEQ gestellten Folgesemi-nars nicht daran teilgenommen haben, verlieren den Anspruch auf Besuch dessen.
§5 Nutzung, Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Leistungen des BIZVEQ welche durch ein Handout unterstützt werden sind Eigentum von BIZVEQ und dürfen nicht privat oder beruflich veröffentlicht oder vervielfältigt werden. Verstöße dagegen werden durch Rechtsschritte geahndet.
§6 Genehmigung
Genehmigungen über die Verwendung von Unterlagen, Handouts oder anderen Schriften des BIZVEQ sind schriftlich bei der Geschäftsleitung zu stellen.
§7 Termine & Veranstaltungskalender
BIZVEQ ist bemüht seine ausgegebenen Termine und Kalender auf dem neuesten Stand zu halten. Bei nicht zustande kommen eines Termins oder einer Veranstaltung wird dies auf den Webseiten www.bizveq.com und www.bizveq-livinglife.com veröffentlicht. Weiters werden Kunden und Mitglie-der via E-Mail darüber rechtzeitig informiert. BIZVEQ behält sich jedoch das Recht vor Termine und Veranstaltungen ohne Vorankündigung kurzfristig zu ändern, zu verschieben oder gänzlich abzusa-gen.
§8 BIZVEQ-VorteilsCard für Endverbraucher
8.1. Vertragsgegenstand
Die BIZVEQ-VorteilsCard ist ein Produkt des BIZVEQ - Institut ~ LivingLife, 2754 Waldegg Nr. 57, nachfolgend BIZVEQ genannt. Die BIZVEQ-VorteilsCard berechtigt bis zur Beendigung die Inan-spruchnahme der Leistungen gemäß Punkt 2.
8.2. Leistungen
Die BIZVEQ-VorteilsCard berechtigt den Inhaber zur Inanspruchnahme verschiedener Leistungen im Rahmen der Angebote von BIZVEQ und kooperierenden Drittanbietern unter anderem Sofortrabatte, Private Sales usw. Die Karte wird auf eine Person ausgestellt und ist nicht übertragbar. Rabatte, Preise und andere Vorteile können nicht in bar abgelöst werden.
8.3. Bekanntmachung & Dauer
BIZVEQ ist bestrebt, laufend neue Vorteile auch mit Dritten für Karteninhaber zu vereinbaren. Alle Vorteile bei Drittanbietern gelten auf bestimmte Zeit. Sofern nicht anders angegeben, längstens für drei Monate ab erstmaliger Bekanntmachung. Die aktuellen Vorteile werden per E-Mail bzw. auf www.bizveq.com sowie www.bizveq-livinglife.com ausgewiesen.
8.4. Weg(Aus-)fall von Leistungen
Wird die BIZVEQ-VorteilsCard bei einem vereinbarten Drittanbieter trotz Bekanntmachung nicht oder nicht mehr akzeptiert, so kann BIZVEQ für einen daraus entstandenen Nachteil nicht haftbar ge-macht werden. Ebenso entsteht dadurch kein außerordentliches Kündigungsrecht. BIZVEQ wird alle Karteninhaber über vorzeitig wegfallende Leistungen entsprechend (z.B. durch Bekanntmachung auf www.bizveq.com sowie www.bizveq-livinglife.com und im E-Mail-Newsletter) informieren.
8.5. Änderung von Leistungen
Alle Leistungen können sich jederzeit ändern. Ein Anspruch auf ein gewisses Volumen an Leistungen sowie Rabatten bzw. bestimmte Leistungen besteht nicht.
8.6. Laufzeit der Karte
Die BIZVEQ-VorteilsCard ist nicht auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt.
8.7. Kündigung der Karte
Jederzeit ohne Angabe eines Grundes schriftlich, per Fax oder E-Mail (gescanntes Formular) mit der Unterschrift des Karteninhabers.
8.8. Kartengebühr
Dem Inhaber der BIZVEQ-VorteilsCard entstehen keine Kosten da die Karte bei Bestellung erstmalig kostenlos ausgestellt wird.
8.9. Bestellung & Rücktritt
Die Bestellung der BIZVEQ-VorteilsCard erfolgt über das Internet, per Fax oder E-Mail (gescanntes Formular) mit der Unterschrift des zukünftigen Karteninhabers. Der Inhaber erhält nach Prüfung des Antrages eine Kartennummer welche an Drittanbieter weitergegeben wird, damit der Karteninhaber die vereinbarten Leistungen bei Drittanbietern nutzen kann.
8.10. E-Mail-Newsletter
Der Karteninhaber stimmt zu, den monatlichen E-Mail-Newsletter zu erhalten. Dieser enthält alle neuen BIZVEQ-VorteilsCard Vorteile. Der Newsletter ist ein kostenfreies Service und kann vom Kar-teninhaber jederzeit per Mail widerrufen werden.
8.11. Eigentumsvorbehalt
Die BIZVEQ-VorteilsCard bleibt im Eigentum von BIZVEQ. Bei Verstößen gegen diese Vertragsbe-stimmungen oder nicht sachgemäßer Verwendung, z.B. bei Übertragung an Dritte, hat BIZVEQ je-derzeit das Recht, die BIZVEQ-VorteilsCard vom Karteninhaber zurückzuverlangen, ohne dass die-sem daraus ein Entschädigungsanspruch entsteht. Bei Nichtzurückgabe der Karte wird die Karten-nummer für alle Vorteile gesperrt.
8.12. Verlust oder Diebstahl
Ein Verlust oder Diebstahl der Karte ist umgehend zu melden. Die Kartendaten werden dadurch ge-sperrt. Für die Ausstellung einer Ersatzkarte wird eine Gebühr von € 8,- (inkl. gesetzlicher Mehr-wertsteuer) verrechnet.
8.13. Technische Störungen
BIZVEQ haftet nicht für technische Störungen, den gänzlichen Ausfall der Webseiten www.bizveq.com bzw. www.bizveq-livinglife.com , Störungen der Telekommunikationsverbindungen u. dgl. Ebenso behält sich BIZVEQ das Recht vor, die Webseiten www.bizveq.com bzw. www.bizveq-livinglife.com kurzfristig und ohne Ankündigung zu ändern, für Wartungsarbeiten abzu-schalten oder den Betrieb zu Gänze einzustellen.
8.14. Zustimmungserklärung
Mit Auftragserteilung erklärt sich der Karteninhaber einverstanden, dass die bei der Beauftragung bekannt gegebenen Kundendaten EDV-unterstützt erfasst und für Marketingzwecke von BIZVEQ verwendet werden. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Angabe seiner Telefonnummer und seiner elektronischen Postadresse (E-Mail) ausdrücklich einverstanden, von BIZVEQ Telefonanrufe, Faxe und elektronische Post (E-Mail) zu Werbe- und Marketingzwecken zu erhalten. Diese Zustimmungs-erklärung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
8.15. Schlussbestimmungen
Der Karteninhaber stimmt zu, dass der Schriftverkehr auch per Telefax oder E-Mail geführt werden kann. Die sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen BIZVEQ und dem Karteninhaber ergebenden Rechte und Pflichten gehen jeweils auf allfällige Rechtsnachfolger über.
8.16. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Der Karteninhaber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wiener Neustadt, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich.
8.17. Änderungen der Vertragsbestimmungen und der Entgelte
Änderungen der Vertragsbestimmungen und der Entgelte werden dem Karteninhaber schriftlich an die von ihm verifizierte E-Mail-Adresse mitgeteilt. Die Änderungen gelten als akzeptiert, wenn der Karteninhaber diese nicht innerhalb von 30 Tagen (bzw. 14 Tagen bei Änderung der Entgelte) nach Aussendung der Mitteilung schriftlich (per E-Mail) widerspricht.
§9 BIZVEQ-VorteilsCard für Partnerunternehmen (Drittanbieter)
9.1. Der Drittanbieter stimmt mit Unterzeichnung der Erklärung einer 12monatigen Bindung ab Un-terzeichnung zu welche im 1. Quartal bis zum 31.03. / 2. Quartal bis zum 30.06. / 3. Quartal bis zum 30.09. / 4. Quartal bis zum 31.12. des darauf folgenden Kalenderjahres läuft. Diese ist unter Einhal-tung einer dreimonatigen Kündigungsfrist schriftlich kündbar.
Ohne Kündigung verlängert sich diese Partnervereinbarung automatisch jeweils um weitere zwölf Monate zu den gleichen Kündigungsbedingungen. BIZVEQ behält sich das Recht vor, Partner und/oder Vorteile abzulehnen.
9.2. Der Drittanbieter verpflichtet sich mindestens 2 reguläre Vorteile für BIZVEQ-VorteilsCard Kun-den zu stellen, welche im Newsletter von BIZVEQ veröffentlicht werden.
9.3. Der Drittanbieter hat die Möglichkeit sich nur für den Newsletter anzumelden. Dies beinhaltet ei-ne reine Schaltung im Newsletter einmal pro Monat. Dieser Schaltung liegen € 100,-- zzgl. gesetzli-cher Mehrwertsteuer pro Jahr als Aufwandspauschale zugrunde. Der Drittanbieter stellt die Daten welche im Newsletter geschalten werden sollen. Werden vom Drittanbieter keine Daten gestellt, wer-den die regulären Vorteile im Newsletter geschalten.
9.4. Der Drittanbieter hat die Möglichkeit auf den Webseiten von BIZVEQ online geschalten zu wer-den. Diese Schaltung beinhaltet eine Direktverlinkung, Logo des Anbieters, Adresse, Telefonnummer und Website des Anbieters. Dieser Schaltung liegen € 220,-- zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer pro Jahr als Aufwandspauschale zugrunde.
9.5. Der Drittanbieter verpflichtet sich allen Kunden welche eine BIZVEQ-VorteilsCard besitzen die von Ihm ausgewiesenen regulären und EXTRA Vorteile zu gewähren. Ein Handeln dagegen, zieht die sofortige Kündigung der Partnerschaft sowie die reguläre Zahlung der Aufwendungen für Bearbeitun-gen und Design von BIZVEQ für Schaltungen in der Höhe von € 750,-- zzgl. gesetzlicher Mehr-wertsteuer nach sich.
§10 Versandkosten, Liefer- und Zahlungsbedingungen
Innerhalb von Österreich verrechnen wir Euro 4,- für Porto + Verpackung. Ab einem Bestellwert von über Euro 100,- liefern wir innerhalb von Österreich portofrei!
Für Neukunden ist die erste Bestellung im Voraus zu bezahlen (per Vorkasse auf unser Konto), jede weitere Bestellung wird per Nachname geliefert, ab der 5. Bestellung verrechnen wir per Zahlschein (Zahlscheinzahlung gilt nur für Österreich)!
Wir sind stets bemüht, Ihre Bestellung schnellstmöglich zu erledigen. Ist die bestellte Ware lagernd, wird sie binnen 2-3 Tagen versendet (Mo-Fr - Bestelleingang - Freitag = Bearbeitung am Mo der darauf folgenden Woche). Wir behalten uns das Recht auf Teillieferung vor.
Generell herrscht bei uns ein 14-tägiges Zahlungsziel. Um fristgerechte Bezahlung wird ersucht, da nicht fristgerechte Zahlungen IHNEN und UNS nur Ärger und zusätzliche Kosten bereiten.
Bei nicht fristgerechter Zahlung Ihrer Bestellung, mahnen wir nur einmal!!
Sollte die Mahnung ebenfalls ignoriert werden, und nicht binnen 2 Wochen per zugesendetem Zahl-schein die offene Forderung entrichtet werden, übergeben wir die Zahlungsforderung /-aufforderung bis spätestens 2 Kalendertagen nach dem Zahlungsziel einem Inkassobüro.
10.1. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware Eigentum von BIZVEQ.
10.2. Datenschutz
Sämtliche an uns weitergegeben Daten unterliegen strengstem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben!
10.3.Rückgaberecht
Die Ware wird bei uns im Haus verpackt und eingepackt, und ist somit bestens geschützt, sollte al-lerdings doch einmal ein Schaden entstehen, haben Sie binnen 14 Tagen die Möglichkeit die beschä-digte Ware an uns, auf Ihre Kosten, zu retournieren. Nichtbeschädigte aber aus dem originalver-schweißten Zustand gelöste Ware kann nicht zurückgenommen werden, dies gilt auch für beschädig-te Ware - bitte im Original Zustand belassen und in der Original Verpackung zurück senden, damit wir Sie bei unseren Lieferanten retournieren können.
Von der Retournierung ausgeschlossene Waren sind: Räucherungen, speziell angefertigte Waren (z.B. Witchboards, Bilder, Runen, und dgl.), sowie speziell abgefüllte Aromaöle für die Lampe, bei denen der Originalverschluss geöffnet wurde.
10.4. Vormerkungen
Sollte der Fall eintreten und wir haben etwas aus Ihrer Bestellung nicht lagernd, werden Sie bei uns automatisch vorgemerkt und bekommen, sobald die Ware bei uns im Eingang ist, die Bestellung (oh-ne weiteren Kosten) nachgeliefert.
10.5. Stornierungen
Natürlich können Sie Bestellungen stornieren, solange es sich nicht um bestellte und extra für Sie zusammengestellte Waren wie Räucherungen usw. oder für Sie angefertigte Gegenstände wie Bilder, Witchboards und dgl. handelt.
Falls Sie stornieren möchten, bitten wir Sie dies binnen 48 Stunden ab Bestellung per Mail oder tele-fonisch (GF: Thomas Schlager 0043 664 8585 630) an uns zu richten.
10.6. Mangelhafte Ware und Haftung
Wir verweisen ausdrücklich auf die in den jeweiligen Ländern gültige Gesetzeslage in Bezug auf The-rapieanwendungen und das jeweilige Medizinproduktegesetz.
Das BIZVEQ haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haftet das BIZVEQ nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden durch den Besteller. Soweit die Haftung des BIZVEQ ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Patienten und dritten Personen. Vorstehende Haftungsbe-schränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus dem Pro-dukthaftungsgesetz, Ansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft geltend macht. Sofern das BIZVEQ fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach-schäden auf den typischerweise entstandenen Schaden beschränkt. Die Gewährleistungsfrist beträgt vierundzwanzig Monate, gerechnet ab Lieferung. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
10.7. Lieferungen in EU-Länder
Lieferungen ins EU- und Ausland können nur per Zahlung im Voraus (per Vorkasse auf unser Konto) erfolgen.
Portoübersicht:
EU, Schweiz, Liechtenstein max. € 10,--
übriges Europa max. € 13,--
weltweit € 15,-- - max. € 20,--
Gerichtsstand: Wiener Neustadt, Austria
§11 Zahlung
Alle Honorarnoten welche BIZVEQ an Vertragspartner für erbrachte Vorträge und dergleichen stellt sind MwSt frei da es sich um Unterrichtstätigkeiten handelt.
Alle Honorarnoten, Rechnungen usw. die an BIZVEQ gestellt werden beinhalten die gesetzliche Mehrwertssteuer mit Ausnahme von Unterrichtstätigkeiten.
Alle Zahlungen welche BIZVEQ stellt unterliegen unserem generellen Zahlungsziel von 14 Tagen. Bei nicht Einhaltung dieses Zieles tritt §9 in Kraft.
Rechnungen des BIZVEQ sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, prompt netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig. Sämtliche Zahlungen sind für BIZVEQ spesenfrei zu leisten. Schecks oder Wechsel werden nicht angenommen.
§12 Zusatzbestimmungen zum Ausschluss des Haftungsbereiches:
Die Informationen, die in allen anderen Seminaren, Workshops, Aus- und Weiterbildungen, Lehrgän-gen und Vorträgen angeboten werden, sowie jegliche Informationen die Ihnen in Beratungen und Sitzungen durch das BIZVEQ und deren Mitarbeitern weitergegeben werden sind ein Leitfaden, und dienen lediglich zur Anregung.
Jegliche Art von Nebenwirkungen, unerwünschten Resultaten, eventuell auftretenden allergischen Reaktionen, oder Auswirkungen jeglicher Art, an Ihnen sowie an anderen Personen liegen außerhalb des Haftungsbereiches des BIZVEQ und deren Mitarbeitern und sind daher nicht klagbar.
Dies gilt sinngemäß für alle durch das BIZVEQ und deren Mitarbeitern angebotenen Seminare, Workshops, Aus- und Weiterbildungen, Lehrgängen und Vorträgen und von Ihnen angenommenen Sitzungen und Beratungen, in denen Informationen jeglicher Art vermittelt werden.
§13 Zustimmungserklärung
Mit Auftragserteilung erklärt sich der Auftraggeber einverstanden, dass die bei der Beauftragung be-kannt gegebenen Kundendaten EDV-unterstützt erfasst und für Marketingzwecke von BIZVEQ ver-wendet werden. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Angabe seiner Telefonnummer und seiner elektronischen Postadresse (E-Mail) ausdrücklich einverstanden, von BIZVEQ Telefonanrufe, Faxe und elektronische Post (E-Mail) zu Werbe- und Marketingzwecken zu erhalten. Diese Zustimmungs-erklärung kann jederzeit schriftlich
widerrufen werden.
§14 Schlussbestimmungen
Der Auftraggeber stimmt zu, dass der Schriftverkehr auch per Telefax oder E-Mail geführt werden kann. Die sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen BIZVEQ und dem Auftraggeber ergebenden Rechte und Pflichten gehen jeweils auf allfällige Rechtsnachfolger über. Die Betreuung von Unter-nehmen, die im selben Geschäftszweig wie der Auftraggeber tätig sind, ist BIZVEQ grundsätzlich un-benommen. Der
Ausschluss von Mitbewerbern kann nicht vereinbart werden.
§15 Erfüllungsort, Gerichtsstand
Der Auftraggeber/Teilnehmer ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. Er-füllungsort und Gerichtsstand ist Wiener Neustadt, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durch-geführt wird. Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich.
§16 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Entgelte
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Zusatzbestimmungen und der Entgelte werden dem Auftraggeber/Teilnehmer schriftlich (per E-Mail) mitgeteilt. Die Änderungen gelten als akzeptiert, wenn der
Auftraggeber diese nicht innerhalb von 30 Tagen (bzw. 14 Tagen bei Änderung der Entgelte) nach Aussendung der Mitteilung schriftlich (per Email) widerspricht.
Unbeschadet der Schadenersatzansprüche von BIZVEQ sind im Falle des Rücktritts, bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Käufer/Vertragspartner/Teilnehmer noch nicht übernommen wurde, sowie für von BIZVEQ oder Dritten im Rahmen des Auftrags erbrachte Vorbereitungen.
§17 Datenschutz
Alle an uns weitergegebenen Daten unterliegen dem Datenschutzgesetz und werden, wenn nicht an-ders schriftlich vereinbart, nicht an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht.
Druck- und Satzfehler sowie Änderungen vorbehalten!
Überarbeitete Fassung vom 11. Juli 2009